| Der cfh stellt hohe Ansprüche an die Qualität
seiner Züchter, seiner Zuchtstätten und seiner Zuchthunde:
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- Jeder
Züchter muss vor seinem Einstieg in die Zucht an einer eintägigen Tagung für
Zuchtanfänger teilgenommen haben, auf der Grundwissen zu allen Fragen der Zucht
vermittelt wird.
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- Jede
Zuchtstätte wird vor dem ersten Wurf vom zuständigen Zuchtwart auf räumliche
Gegebenheiten und Haltungsbedingungen der Hunde überprüft und regelmäßig bei den
Wurfabnahmen kontrolliert.
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- Alle
Würfe werden veterinärmedizinisch betreut, geimpft und in der achten Lebenswoche von
einem Zuchtwart des cfh abgenommen. Jeder einzelne Welpe wird begutachtet und erhält
einen ausführlichen Wurfabnahmebogen, der als Bestandteil der Ahnentafel auch an die
künftigen Welpenerwerber ausgehändigt wird.
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- Alle
Zuchthunde müssen vor ihrer ersten Zuchtverwendung im cfh zur Zucht zugelassen werden.
Die Zuchtzulassung erfolgt bei entsprechender Qualität durch die Zuchtkommission nach dem
Urteil des Zuchtrichterobmanns.
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- Alle
Hunde müssen vor ihrer Zuchtzulassung auf mindestens drei Ausstellungen präsentiert
werden. Dort wird von einem Zuchtrichter ihr Rassetyp und Formwert begutachtet.
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- Alle
Hunde müssen vor ihrer Zuchtzulassung auf HD geröntgt und das Röntgenbild von der
deutschen Zentralauswertungsstelle begutachtet worden sein. HD-kranke Hunde werden in der
cfh-Zucht nicht zugelassen.
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- Alle
Hunde müssen vor ihrer Zuchtzulassung einen aufwändigen Verhaltenstest durchlaufen.
Hunde, die sich im Verhaltenstest ängstlich oder aggressiv zeigen, werden in der
cfh-Zucht nicht zugelassen.
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- Es gelten
strenge Schonfristen zwischen den Würfen der Zuchthündinnen, damit diese sich nach
Geburt und Aufzucht der Welpen ausreichend erholen können
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