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Der cfh stellt hohe Ansprüche an die Qualität seiner Züchter, seiner Zuchtstätten und seiner Zuchthunde:


  • Jeder Züchter muss vor seinem Einstieg in die Zucht an einer eintägigen Tagung für Zuchtanfänger teilgenommen haben, auf der Grundwissen zu allen Fragen der Zucht vermittelt wird.
  • Jede Zuchtstätte wird vor dem ersten Wurf vom zuständigen Zuchtwart auf räumliche Gegebenheiten und Haltungsbedingungen der Hunde überprüft und regelmäßig bei den Wurfabnahmen kontrolliert.
  • Alle Würfe werden veterinärmedizinisch betreut, geimpft und in der achten Lebenswoche von einem Zuchtwart des cfh abgenommen. Jeder einzelne Welpe wird begutachtet und erhält einen ausführlichen Wurfabnahmebogen, der als Bestandteil der Ahnentafel auch an die künftigen Welpenerwerber ausgehändigt wird.
  • Alle Zuchthunde müssen vor ihrer ersten Zuchtverwendung im cfh zur Zucht zugelassen werden. Die Zuchtzulassung erfolgt bei entsprechender Qualität durch die Zuchtkommission nach dem Urteil des Zuchtrichterobmanns.
  • Alle Hunde müssen vor ihrer Zuchtzulassung auf mindestens drei Ausstellungen präsentiert werden. Dort wird von einem Zuchtrichter ihr Rassetyp und Formwert begutachtet.
  • Alle Hunde müssen vor ihrer Zuchtzulassung auf HD geröntgt und das Röntgenbild von der deutschen Zentralauswertungsstelle begutachtet worden sein. HD-kranke Hunde werden in der cfh-Zucht nicht zugelassen.
  • Alle Hunde müssen vor ihrer Zuchtzulassung einen aufwändigen Verhaltenstest durchlaufen. Hunde, die sich im Verhaltenstest ängstlich oder aggressiv zeigen, werden in der cfh-Zucht nicht zugelassen.
  • Es gelten strenge Schonfristen zwischen den Würfen der Zuchthündinnen, damit diese sich nach Geburt und Aufzucht der Welpen ausreichend erholen können

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